Vorschläge zur Anpassung der Sars-CoV-2- Eindämmungsverordnungen

Gemeinsam mit dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfindern (BdP) und der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) hat der DPV folgende Vorschläge an die Landesjugendämter übermittelt, um in den Sommerferien Fahrten möglich zu machen und gleichzeitig Infektionsrisiken zu minimieren:

“Als Pfadfinder*innen gehen wir in Kleingruppen auf Fahrt. Darin sehen wir auch jetzt noch kurz vor den Sommerferien eine enorme Chance, Kindern und Jugendlichen eine risikoarme Ferienbeschäftigung kurzfristig zu ermöglichen. Hierfür benötigen wir jedoch Ihre Unterstützung. Denn nur wenn bei Ihnen Pfadfinder*innengruppen von bis zu 10 Personen als feste haushaltsähnliche Gruppe zwei bis drei Wochen in einer Art Selbstisolation wandernd, fahrradfahrend oder kanufahrend abseits der großen Touristenhotspots unterwegs sein können, wird dies noch gelingen. Wir möchten Ihnen im Folgenden kurz darlegen, warum sich diese Form von Freizeit von anderen Angeboten unterscheidet und von uns als risikoarm eingeschätzt wird – und wir möchten Sie bitten, unsere ehrenamtliche Jugendarbeit im Sommer möglich zu machen.

Pfadfinden und die mehrwöchige Fahrt in der Kleingruppe

Pfadfinden bedeutet, Kinder und Jugendliche stark zu machen, sie auf ihrem Weg zu selbstbewussten, rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Menschen zu begleiten. Wir geben ihnen Raum, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Als Pfadfinder*in zu leben, heißt in der Gruppe zu leben, gemeinsam Erfahrungen zu machen, gemeinsam etwas zu erleben. Besonders intensiv findet dies auf unseren Fahrten statt, bei denen eine Kleingruppe zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Kanu unterwegs ist, unter freiem Himmel oder einem Zeltdach schläft und nur das Notwendigste im Rucksack mit sich trägt.

Eine Gruppe auf Fahrt gleicht einem isolierten Haushalt, da die Gruppenmitglieder während der Fahrt stets in derselben festen Zusammensetzung bleiben und zu weiteren Personen kaum oder gar kein Kontakt besteht. Anders als bei “üblichen” Jugendfreizeiten wird bei einer Fahrt kein gemeinsamer Lagerplatz mit vielen anderen Jugendlichen geteilt, sondern es wird durchgehend nur als Kleingruppe in derselben Personenkonstellation die Zeit miteinander verbracht. Zu Kontakt mit anderen Personen kann es allenfalls bei der An- und Abreise in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Lebensmitteleinkauf kommen. Für beide Situationen sind bereits seit Wochen Schutzmaßnahmen in Umsetzung, die die Ansteckungsgefahr reduzieren.

Die Fahrt findet ausschließlich im Freien statt. Im Freien ist die Ansteckungsgefahr nachweislich gering und es kann leicht auf Abstandsregeln geachtet werden.

Fahrten in den Sommerferien dauern mindestens zwei Wochen, häufig auch länger. Ab einer Dauer von 14 Tagen kann sich somit sogar ein Quarantäneeffekt einstellen. Damit bestünde zwar noch ein Risiko innerhalb der Gruppe, nicht aber für die Gesellschaft als Ganzes, da eine mögliche Infektion die Gruppe nicht verlassen würde. Insbesondere treten vor Abschluss der Fahrt etwaige Symptome auf, wodurch rechtzeitig vor der Rückkehr in den gesellschaftlichen Alltag mögliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Für Gruppenstunden wurden bereits Hygienekonzepte erstellt und eine Anpassung an die Gegebenheiten der Fahrt kann schnell erfolgen. Hygienekonzepte sind den Jugendlichen zum Fahrtenbeginn bereits aus Gruppenstunde oder Schule bekannt und können routiniert umgesetzt werden. Darüber hinaus sehen wir unsere gut ausgebildeten Gruppenleitungen in der Lage, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen in der Gruppe zu etablieren.

Fahrten erlauben – eine Chance für kurzfristige Jugendfreizeiten im Sommer 2020

Die Fahrtenerlebnisse der Sommerferien bereichern Kinder und Jugendliche durch eindrückliche und intensive Gemeinschaftserlebnisse und binden sie an ihren Jugendverband. Dabei ist die Ansteckungsgefahr vergleichsweise gering und Schutzmaßnahmen können gut umgesetzt werden. Diese Form der Freizeit kann auch jetzt noch kurz vor bzw. zu Beginn der Sommerferien mit einfachen Mitteln umgesetzt werden. Wir bitten Sie, Fahrten für Kleingruppen ab einer Dauer von mindestens 10 Übernachtungen zu erlauben, sofern für diese Maßnahmen entsprechende Hygienekonzepte vorliegen. Weiterhin bitten wir auf die Vorgabe des Einhaltens von Abstandsregeln innerhalb von haushaltsähnlichen Fahrtengruppen zu verzichten. Das Einhalten der Abstandsregeln bei Kontakt zu Menschen außerhalb der Gruppe und grundsätzlich der Hygieneregeln bleibt davon selbstverständlich unberührt.”

One thought on “Vorschläge zur Anpassung der Sars-CoV-2- Eindämmungsverordnungen”

  1. Ayen
    Ich finde dieses Konzept super und auch durchführbar . Ich hoffe
    das es auch eine positive Auswirkung auf die Ämter hat .
    Euch viel Erfolg
    Ayen
    Donald vom Zugvogel Deutscher Fahrtenbund

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